Rechtsprechung
RG, 21.12.1934 - II 151/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs die Verteidigung des Beklagten auch dann außer Betracht zu bleiben, wenn die Rechtsstreitigkeit dem Rechtsweg erst durch eine nach dem Berufungsurteil erlassene Rechtsverordnung entzogen ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 146, 244
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50
Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz
Ebenso wie der Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges als prozessuale Vorschrift vom Augenblick des Inkrafttretens an auch für bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten gilt (RGZ 101, 423 [426]; 146, 244 [245 f]), muss auch die Zulassung des ordentlichen Rechtsweges unmittelbare Wirkung haben, sofern im Zeitpunkte der Zulassung ein nunmehr vor dem ordentlichen Gericht auszutragender Streit schwebt. - BGH, 26.10.1960 - IV ZR 126/60
Rechtsmittel
Wenn auch gemäß § 263 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO die Zuständigkeit des Prozeßgerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird, so betrifft das lediglich die Frage der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, nicht aber die Zulässigkeit des Rechtsweges (RGZ 146, 244, 246; Wieczorek, Kommentar zur ZPO, 1957, § 263 Anm. CII a;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. 1960, § 99 S. 484;… Stein/Jonas/Schönke, Kommentar zur ZPO, 18. Aufl. § 263 Anm. IV 1;… Zöller, Kommentar zur ZPO, 8. Aufl. 1957 § 263 Anm. 2).